Watt Drucklufttechnologie
Ingenieursgesellschaft für Energiewirtschaftsberatung & Systemarchitektur

 

    

 

 

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Contracting & die Rolle des beratenden Ingenieurs
Die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise hat sich bei Contracting-Projekten, die von beratenden Ingenieuren durchgeführt wurden, bewährt. Dabei konnte beobachtet werden, dass der finanzielle Nutzen durch einen qualifizierten Wettbewerb zwischen den Contractoren den finanziellen Mehraufwand für die Beauftragung des beratenden Ingenieurs in der Regel deutlich übersteigt.

1. Grundlagen: Zieldefinition und Projektentwicklung; Ungeachtet der Frage, ob eine Sanierungsmaßnahme konventionell oder als Contracting-Maßnahme ausgeführt wird, sind das Projektziel und die damit verbundenen Aufgabenstellungen exakt zu definieren. Je nach Intention des Auftraggebers (private Investoren, öffentliche Bauherren, etc.) sind dessen grundsätzliche Unternehmensstrategie, Liquiditätsüberlegungen oder versorgungs- und regionalwirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.

2. Systemanalyse: Gewerkeübergreifendes Energiekonzept; Nur ein Energiekonzept, das Gebäude, technische Gebäudeausrüstung und Energieversorgung über alle Gewerke hinweg betrachtet, ist zielführend. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Teilsanierungen zukünftige Maßnahmen nicht verbauen. Ein Energiekonzept muss bei bestehenden Gebäuden auch ein Sanierungskonzept mit allen die Funktion und Sicherheit erhaltenden Maßnahmen sein. Neben der Bestandsaufnahme und der Ist-Analyse bei bestehenden Bauten gehört zu den Leistungen des beratenden Ingenieurs die Erarbeitung und Bewertung von Einspar- und Sanierungsmaßnahmen sowie von Versorgungsvarianten.

3. Beratung: Entscheidung Eigenregie/Contracting; Als Basisvariante für die Wirtschaftlichkeit sollte immer die Eigenregie mit dem Contracting verglichen werden. Das von neutraler Seite erarbeitete Energiekonzept stellt eine sehr gute Grundlage für die Entscheidung zwischen einer konventionellen, eigenfinanzierten Lösung und einem Contracting-Projekt dar. Bewertungskriterien sind das Know-how und die Betreiber-Kompetenz des Auftraggebers, die Liquidität des Auftraggebers und die interne Strategie zu Outsourcing und Insourcing. Fällt die Entscheidung für eine konventionelle Projektbearbeitung, sind sämtliche Vorarbeiten des beratenden Ingenieurs nutzbar. Er wird dann meist auch Planungs- und Beratungstätigkeiten anbieten, da er über das notwendige Projektwissen verfügt. Ist die Umsetzung des Contracting- Projektes sinnvoll, stellt sich der weitere Projektverlauf wie folgt dar:

4. Ausschreibung: Suche des geeigneten Contracting-Anbieters; In dieser Phase erfolgt die Erstellung der eigentlichen Ausschreibung für die Contracting-Maßnahme gemäß den öffentlichen Vergaberegeln. Im Rahmen der Ausschreibung formuliert der beratende Ingenieur den Leistungsumfang und die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich der Anlagenkonzeption, der einzuhaltenden Garantiewerte, der Ausstattungsmerkmale sowie der Ausführungsqualitäten. Auf diese Weise wird die Vergleichbarkeit der Angebote hergestellt. Neben den technischen Spezifikationen werden in die Ausschreibung auch die vertraglichen Regelungen aufgenommen, die durch einen Rechtsberater zu formulieren sind.

5. Treuhänderfunktion: Angebotswertung und Vergabe; In dieser Phase erfolgt die neutrale Angebotswertung und Vergabe. Die vorliegenden Haupt- und Nebenangebote werden auf Übereinstimmung mit der Ausschreibung geprüft. Die wirtschaftliche Bewertung von Contracting-Angeboten erfordert eine Kostenbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus. Hierdurch ist auch ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Option „Eigenregie“ möglich. Als Ergebnis der Angebotswertung erstellt der beratende Ingenieur einen Vergabevorschlag und diskutiert diesen mit den Entscheidungsträgern. Schließlich führt er treuhänderisch die Vertragsverhandlungen und unterstützt den Auftraggeber bei der Ausgestaltung der Verträge.

6. Betreuung der Baumaßnahme: Überwachung und Erfolgskontrolle; Während der Durchführung der eigentlichen Baumaßnahmen durch den Contractor ergeben sich für den beratenden Ingenieur wichtige Aufgaben: Aufgrund der detaillierten Projektkenntnis sichert seine Mitwirkung bei der Erstellung des Terminplanes den reibungslosen Ablauf. Ebenso gewährleistet die Prüfung der Planung des Auftragnehmers hinsichtlich Vertragskonformität einen reibungslosen Bauablauf. Neben der Überwachung der Bauausführung prüft der beratende Ingenieur die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, die Mängelbeseitigung und die durch den Auftragnehmer zu erstellende Dokumentation, damit auch nach Übernahme der Anlagen durch den Auftraggeber am Ende der ertragslaufzeit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet ist.

7. Betriebsphase: Controlling Auch in der Betriebsphase ist eine technische und wirtschaftliche Unterstützung des Auftraggebers erforderlich. Dies beinhaltet unter anderem:
• die Bearbeitung von Änderungen oder Nachträgen
• die Mitwirkung bei der Erstellung einer Musterrechnung
• die Prüfung der Abschlags- und Jahresrechnungen
• die Beratung bei Anlagen- und Nutzungsänderungen.

Beim Einspar-Contracting obliegen dem beratenden Ingenieur das Projektmonitoring und die Verhandlungen zur Aufteilung des Einsparerfolgs zwischen Nutzer und Contractor.

Contracting-Definitionen als DIN-Norm; Seit Einführung des Contracting gab und gibt es immer wieder Verwirrung aufgrund der derzeit verwendeten Begriffsvielfalt. Selbst Contractoren sind verunsichert, was genau unter den verschiedenen Bezeichnungen zu verstehen ist. Ausschreibungstexte werden beispielsweise missverständlich, wenn zwar der Begriff „Energieliefer-Contracting“ verwendet wird, aber die Leistungsmerkmale denen des Einspar-Contracting entsprechen. Insbesondere für Entscheidungen bei der Rechtsprechung können anerkannte Definitionen hilfreich sein. Klarheit hat die im Jahr 2003 veröffentlichte DIN-Norm 8930 Teil 5 gebracht. Die Norm beinhaltet die Definitionen der Begriffe Contracting, Contractor und Contractingnehmer. Weiterhin werden vier verschiedene Contracting-Varianten in ihren reinen Ausprägungen definiert und die Aspekte: Leistungskomponenten, Art der Leistungsvergütung, Anwendungsbereiche und relevante rechtliche Grundlagen erläutert. Mit diesen Begriffsbestimmungen wurde ein sehr wichtiger Schritt unternommen, um bestehende Verunsicherungen zu beseitigen.

Stand: 06. Oktober 2009 Nutzerhinweis & Datenschutzerklärung